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Rechtsanwälte für Medizinrecht

Arztrecht, Arzthaftungsrecht, Arztvertragsrecht, Krankenhausrecht, Krankenversicherungsrecht, Chefarztrecht, Arzneimittelrecht, Medizinprodukterecht, Apothekenrecht, Pflegeversicherungsrecht, Gesellschaftsrecht/ Berufsrecht/ Vergütungsrecht für Leistungserbringer

Schadensersatz

Schadensersatz soll materielle Verluste eines geschädigten Patienten ausgleichen. Der exakte Betrag muss errechnet werden. Grundlage des Schadensersatz sind real enstandene Kosten.

Gesundheitsschäden
Kosten für Behandlung sowie Medikamente

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Erwerbsminderung
Ausgleich des Verlusts von Einkommen bei verminderter Arbeitsleistung

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Mehrbedarf
Haushaltshilfe, Pflegepersonal, behindertengerechter Hausumbau

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Ansprüche auf Schadensersatz verjähren nach 3 Jahren. Geschädigte können darüber hinaus immaterielle Schäden geltend machen. Schmerzensgeld soll physische und psychische Schäden ausgleichen.

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