HORAK RECHTSANWÄLTE · MEDIZINRECHT
Medizinrecht für Praxen,
Kliniken und Einrichtungen.
Medizinrecht für Ärzte, MVZ, Kliniken und Einrichtungen. Wir gestalten Verträge, begleiten unternehmerische Entscheidungen und vertreten Ihre Interessen bei Konflikten – am Verhandlungstisch und vor Gericht.
PRAXIS · EINRICHTUNG · UNTERNEHMEN
Was steht bei Ihnen an?
Von der Niederlassung bis zur Nachfolge, von der Abrechnung bis zum Haftungsvorwurf: Wählen Sie den Einstieg, der zu Ihrer Situation passt.
01
Praxis gründen, kaufen oder übergeben
Praxiskauf, Nachfolge und Beteiligung so gestalten, dass Verträge, Zulassung und Übergabe zusammenpassen.
02
MVZ, BAG und Kooperationen gestalten
Gründung, ärztliche Leitung, Beteiligung und Zusammenarbeit zwischen ambulanten und stationären Einrichtungen.
03
Zulassung und Vertragsarztrecht
Niederlassung, Anstellung, Nachbesetzung, Zweigpraxis und Streit mit KV oder Zulassungsgremien.
04
Honorar, Abrechnungsprüfung und Regress
Honorarkürzungen, Plausibilitätsprüfungen, Wirtschaftlichkeitsprüfung und private Gebührenforderungen.
05
Krankenhäuser, Privatkliniken und Reha
Planung, Finanzierung, Kooperationen, Leistungsgruppen und rechtliche Organisation des Klinikbetriebs.
06
Haftungsvorwürfe gegen Praxen und Kliniken
Behandlungsunterlagen sichern, Versicherer einbeziehen und Haftungsvorwürfe fachlich und rechtlich prüfen.
07
Approbation, Berufsrecht und Arztstrafrecht
Anhörungen, Kammerverfahren, berufsrechtliche Maßnahmen und strafrechtliche Vorwürfe koordiniert bearbeiten.
08
Personal, Chefarztverträge und Arbeitsrecht
Verträge, Vergütung, Führung, Trennung und Personalorganisation im Gesundheitswesen.
09
Pflege, Therapieberufe und Apotheken
Verträge, Zulassung, Vergütung und Aufsicht für weitere Leistungserbringer im Gesundheitswesen.
10
Digital Health, Datenschutz und Medizinprodukte
Digitale Versorgung, Gesundheitsdaten, Software und Medizinprodukte rechtlich begleiten.
11
Außergerichtliche Einigung im Medizinrecht
Verhandlung, Vergleich, Mediation und Schlichtung mit klaren Zielen, Fristen und belastbaren Vereinbarungen.
12
Patientenrechte und Behandlungsfehler
Behandlungsakten, Gutachten, Schadensersatz und Schmerzensgeld prüfen lassen.

KONFLIKTE LÖSEN
Eine tragfähige Einigung beginnt vor dem Prozess.
Nicht jeder Streit gehört sofort vor Gericht. Wir prüfen, was sich durch Verhandlungen, Mediation oder ein Schlichtungsverfahren erreichen lässt. Entscheidend sind eine belastbare Bewertung der Risiken, gesicherte Fristen und eine Vereinbarung, die den Konflikt tatsächlich regelt.
Alle Verfahren: Zivil-, Sozial-, Verwaltungs-, Arbeits- und Strafrecht
Beratung entlang Ihrer Verantwortung

Für Praxen und MVZ. Zulassung, Kauf und Verkauf, Kooperationen, Personal und Abrechnung werden zusammen betrachtet. So passen Verträge und tatsächlicher Betrieb zueinander.
Für Kliniken und Einrichtungen. Wir begleiten Organisation, Kooperationsverträge, regulatorische Fragen und die Bearbeitung von Haftungs- und Vergütungskonflikten.
Für Gesundheitsunternehmen. Digitale Versorgung, Medizinprodukte und Gesundheitsdaten verbinden medizinrechtliche Fragen mit Wirtschaftsrecht, Datenschutz und geistigem Eigentum.
Unser Anwaltsteam
Lernen Sie unsere Rechtsanwältinnen, Rechtsanwälte und Patentanwälte kennen. Die ausführlichen Profile zeigen Qualifikationen und Tätigkeitsschwerpunkte.

Dipl.-Ing. Michael Horak, LL.M.
Rechtsanwalt · Beratender Ingenieur
Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz
Fachanwalt für Urheberrecht und Medienrecht

Julia Ziegeler
Rechtsanwältin
Fachanwältin für gewerblichen Rechtsschutz
Fachanwältin für Urheber- und Medienrecht
Medizinrecht im Blick
Aktuelle Entwicklungen und eingeordnete Entscheidungen für die Praxis. Historische Beiträge finden Sie gesondert im Archiv.
- EUDAMED 2026: Registrierung und Übergangsfrist im NovemberNach den Informationen von BfArM und Europäischer Kommission sind die ersten vier EUDAMED-Module seit 28. Mai 2026 verpflichtend. Neu in Verkehr gebrachte Produkte sind in EUDAMED zu registrieren. Für bereits in Verkehr befindliche Produkte, die weiter in Verkehr gebracht werden, nennt das BfArM den 28. November 2026 als maßgebliche Registrierungsfrist.
- EHDS: Was Einrichtungen 2026 vorbereiten könnenDie Verordnung über den Europäischen Gesundheitsdatenraum trat am 26. März 2025 in Kraft. Ihre Anwendung erfolgt gestaffelt. Wesentliche Vorgaben beginnen erst 2029 beziehungsweise 2031. Für Einrichtungen ist es deshalb unzutreffend, sämtliche künftigen Pflichten bereits als vollständig geltendes Recht des Jahres 2026 zu behandeln.
- ePA im Praxisbetrieb 2026: Zuständigkeiten und Dokumentation prüfenSeit 1. Oktober 2025 sind die betroffenen Leistungserbringer zur Nutzung und gesetzlich vorgesehenen Befüllung der ePA verpflichtet. Für 2026 steht damit die praktische Umsetzung im Vordergrund. Die ePA ist von der eigenen Behandlungsdokumentation zu unterscheiden; sie macht die interne Aktenführung nicht entbehrlich.

So beginnt die Zusammenarbeit
1. Anliegen und Frist. Nennen Sie uns den Gegenstand, die beteiligten Parteien und anstehende Termine. Für die erste Kontaktaufnahme genügt eine kurze Beschreibung.
2. Prüfung und Angebot. Wir prüfen mögliche Interessenkonflikte und stimmen Umfang, Vorgehen und Vergütung mit Ihnen ab.
3. Umsetzung. Sie erhalten eine konkrete Einschätzung zu Handlungsoptionen, benötigten Unterlagen und nächsten Schritten.






