Wir beraten und verteten sowohl Behandelnde als auch Patienten.
Fehler können nicht nur Ärzten unterlaufen, auch Behandelde wie Psychotherapeuten, Krankenpfleger, Altenpfleger, Hebammen oder Heilpraktiker können Fehler machen. Behandeln sie nicht nach bestehenden, allgemein anerkannten fachlichen Standards, so kann ein Behandlungsfehler entstehen. Sowohl Tun als auch Unterlassen löst Fehler aus. Im Fall eines Behandlungsfehlers haftet der Behandelnde zivil-, ordnungs- oder strafrechtlich.
Hat ein Patient einen Verdacht auf einen Behandlungsfehler, so sollte er durch einen Sachverständigen klären lassen, ob ein Fehler vorliegt. Bescheinigt der Sachverständige einen Behandlungsfehler und attestiert außerdem einen Gesundeheitsschaden, so kann der Patient im nächsten Schritt Schadensersatzansprüche geltend machen.
Behandlungsfehler sind oft mit Leid des Patienten verbunden und erfordern daher schnelle Reaktionen. Wir möchten Sie rasch unterstützen und zuerst die medizinische Situation klären sowie die Nachweise zu einem Behandlungsfehler prüfen.
Die Höhe von Schadensersatzansprüchen ist individuell unterschiedlich. Im Streitfall bieten wir neben der Begleitung vor Gericht ebenso alternative Lösungswege wie die Einigung über Mediation.