Für gesetzlich krankenversicherte Patienten übernimmt die Krankenkasse alle Zahlung der Leistungen aus deren Leistungskatalog, wenn der Arzt bei einer Krankenkasse unter Vertrag ist. Leistungen, die nicht im Leistungskatalog aufgelistet sind oder die, die Krankenkasse nicht vollständig übernimmt, muss der Patient selbst bezahlen.
Privatpatienten zahlen die komplette Vergütung der Leistung zunächst selbst, anschließend erstattet die private Krankenversicherung die Kosten. Für Beamte übernimmt die Beihilfestelle die Kosten.
Weitere Punkte des Behandlungsvertrages sind:
- Vertragsform
- Behandlungspflicht des Arztes
- Aufklärungspflicht des Arztes
- Dokumentationspflicht des Arztes
- Schweigepflicht des Arztes
- Mitwirkungspflicht des Patienten
Kommt es zu Komplikationen bei der Vergütung, sind wir selbstverständlich in allen Fragen zur Abrechnung oder Forderungseintreibung für unsere Mandaten da.