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Rechtsanwälte für Medizinrecht

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Aufklärungspflicht des Arztes

Behandelnde unerliegen der Aufklärungspflicht. In welchem Rahmen Ärzte ihre Patienten aufklären sollten, erfahren Sie im Folgenden.

Medizinische Schritte muss ein Patient erlauben – ansonsten stellen diese aus juristischer Sicht Körperverletzung dar. Der Behandelnde würde die körperliche Unversehrtheit verletzen und zivil- wie strafrechtlich zur Verantwortung gezogen. Für die Zustimmung zu einem medizinischen Akt ist Wissen über den Eingriff erforderlich, um die Tragweite beurteilen zu können. Vor allem Chancen und Risiken aber auch Aufwand und Kosten sind wichtige Aspekte. Die Dimension der Aufklärung steht dabei im Verhältnis zur Bedeutung einer ärztlichen Maßnahme. Die Spannweite reicht von Notoperationen bis hin zu Schönheitsoperationen. Für eine Schönheitsoperation ist eine besonders ausführliche Aufklärung notwendig, bei einem Unfallpatienten, der nicht ansprechbar ist, kann der Behandelnde auf eine Aufklärung verzichten.

Ziel der ärztlichen Aufklärung ist es die Position des Patienten gegenüber der des Arztes zu festigen. Dabei kann der Arzt zwar kein tiefgreifendes Fachwissen weitergeben aber er kann ein Bild in verständlicher Sprache vermitteln, das dem Patienten ermöglicht Chancen und Risiken sowie Alternativen zu erkennen. Man spricht von einer informierten Einwilligung.

Formal ist eine Einwilligungserklärung mit Unterschrift des Patienten rechtskräftig. Weitere Nachweise für den Behandelnden wie Zeugenaussagen oder medizinische Dokumentationen sind ebenso möglich.

Eine angemessene Aufklärung bildet die Grundlage für die sichere Entscheidung eines Patienten.

Ein weiterer Faktor ist die Zeit. Der Patient soll genug Bedenkzeit für seine Entscheidung erhalten. Notfälle bilden Ausnahmen. Personen, die nicht aufgeklärt werden können, weil sie es nicht verstehen würden, sind gesondert zu behandeln: bei bewusstlosen Patienten sollten Angehörige hinzugezogen werden. Eine Patientenverfügung kann ebenso Aufschluss über den möglichen Wunsch des Patienten geben. Stellvertreter wie Betreuer können für eine Zustimmung herangezogen werden. Für Eingriffe an Kindern sind die Eltern aufzuklären. Bei Sprachbarrieren können Dolmetscher helfen.

Um eine Entschädigung zu fordern, muss der Patient den Aufklärungsfehler und den daraus entstandenen Gesundheitschaden nachweisen. Zusätzlich sollte der Geschädigte Ansprüche für eine Entschädigung beziffern. Dabei ist es wichtig die Forderung in Maßen zu halten, da sonst der Verdacht auf versuchte Bereicherung aufkommt und der Patient den kompletten Anspruch verliert. Neben der Klage vor Gericht, können sich die Beteiligten außergerichtlichen einigen.

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