horak.
RECHTSANWÄLTE PARTNERSCHAFT MBB /
FACHANWÄLTE / PATENTANWÄLTE /

Rechtsanwälte für Medizinrecht

Arztrecht, Arzthaftungsrecht, Arztvertragsrecht, Krankenhausrecht, Krankenversicherungsrecht, Chefarztrecht, Arzneimittelrecht, Medizinprodukterecht, Apothekenrecht, Pflegeversicherungsrecht, Gesellschaftsrecht/ Berufsrecht/ Vergütungsrecht für Leistungserbringer

Arzthaftungsrecht

Die Arzthaftung ist ein wichtiger Schwerpunkt des Medizinrechts, in dem das haftungsrechtliche Verhältnis zwischen Arzt und Patient geregelt wird.

Ein Arzt trägt gegenüber seinem Patienten Verantwortung. Sobald ein Arzt einen Patienten behandelt, entsteht automatisch ein Behandlungsvertrag. Dieser Dienstvertrag verlangt keinen bestimmten Erfolg – wie beispielsweise die Heilung – sondern, dass sich der Arzt an die erforderlichen Sorgfaltspflichten hält und sich fachgerecht bemüht. Ziel soll sein, die Beschwerden des Patienten zu heilen und zu lindern.

Ein Arzt haftet, sobald er gegen seine Sorgfaltspflichten verstößt oder unerlaubt handelt. Ist ein Gesundheitsschaden eingetreten, muss der Grund dafür in einem Fehler liegen.

Medizinische Standards des jeweiligen Fachgebiets bilden die Grundlage für jede Behandlung, an die der Arzt gebunden ist. Gesicherte medizinische Erkenntnisse sind in Leitlinien, Richtlinien oder weiteren expliziten Handlungsanweisungen formuliert.


Wichtig ist im Arzthaftungsrecht, Fehler fallspezifisch zu differenzieren. > Fehlerquellen im Medizinrecht

Nach oben scrollen