Personen, die wegen Krankheit oder Behinderung auf nicht absehbare Zeit außerstande sind, unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes mindestens drei Stunden täglich zu arbeiten, sind voll erwerbsgemindert. Teilweise Erwerbsminderung bedeutet, dass ein Restleistungsvermögen vorhanden ist. Diese Personen können mindestens sechs Stunden täglich arbeiten, was eine Teilzeitbeschäftigung erlaubt.
Die Konsequenzen einer Erwerbsminderung sind individuell unterschiedlich. Je nach bisheriger Stellung im Berufsleben kann ein sozialer Abstieg die Folge einer Erwerbsminderung sein. Wir helfen Ihnen im Fall einer Erwerbsminderung. Von der Beratung bis zur Vertretung vor Gericht können wir Ihre Ansprüche durchsetzen.
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