BGH-photodynamische Therapie
BGH URTEIL I ZR 166/08 – Photodynamische Therapie vom 24.6.2010 Ein Funktionsarzneimittel statt eines Medizinsprodukts liegt auch dann vor, wenn (nur) die Nebenwirkungen dies belegen: Bei der im jeweiligen Einzelfall zu treffenden Entscheidung, ob ein Erzeugnis ein (Funktions-)Arzneimittel oder ein Medizinprodukt ist, sind neben seinen un-mittelbaren Wirkungen auch seine Neben- und Folgewirkungen zu berücksichti-gen und […]