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Rechtsanwälte für Medizinrecht

Arztrecht, Arzthaftungsrecht, Arztvertragsrecht, Krankenhausrecht, Krankenversicherungsrecht, Chefarztrecht, Arzneimittelrecht, Medizinprodukterecht, Apothekenrecht, Pflegeversicherungsrecht, Gesellschaftsrecht/ Berufsrecht/ Vergütungsrecht für Leistungserbringer

FAQ – Häufig gestellte Fragen

Was bedeutet Medizinrecht?

Das Medizinrecht regelt die Rechtsbeziehung zwischen Arzt und Patient und die zweier Ärzte untereinander. Es umfasst alle schuldrechtlichen Aspekte der Ärztehaftung und regelt rechtliche Verhältnisse zwischen Ärzten und Kassenärztlichen Vereinigung.

Was tun bei Behandlungsfehlern?

Hat ein Patient einen Verdacht auf einen Behandlungsfehler, so sollte er durch einen Sachverständigen klären lassen, ob ein Fehler vorliegt. Bescheinigt der Sachverständige einen Behandlungsfehler und attestiert außerdem einen Gesundheitsschaden, so kann der Patient im nächsten Schritt Schadensersatzansprüche geltend machen.

Was bedeutet Arzthaftung?

Die Arzthaftung ist ein wichtiger Schwerpunkt des Medizinrechts, in dem das haftungsrechtliche Verhältnis zwischen Arzt und Patient geregelt wird.

Ein Arzt trägt gegenüber seinem Patienten Verantwortung. Sobald ein Arzt einen Patienten behandelt, entsteht automatisch ein Behandlungsvertrag. Dieser Dienstvertrag verlangt keinen bestimmten Erfolg – wie beispielsweise die Heilung – sondern, dass sich der Arzt an die erforderlichen Sorgfaltspflichten hält und sich fachgerecht bemüht. Ziel soll sein, die Beschwerden des Patienten zu heilen und zu lindern.

Wann haftet ein Arzt?

Ein Arzt haftet, sobald er gegen seine Sorgfaltspflichten verstößt oder unerlaubt handelt. Ist ein Gesundheitsschaden eingetreten, muss der Grund dafür in einem Fehler liegen.

Welche ärztlichen Fehler können Schadensersatz herbeiführen?

Mögliche Behandlungsfehler können sein:

Was hat das Versicherungsrecht mit dem Medizinrecht zu tun?

Medizinrechtliche Fragen sind oft mit der Charakteristik des Versicherungsrechts verwoben. Die Schnittstelle zwischen Medizinrecht und Versicherungsrecht erfordert sowohl medizin­rechtliche als auch ver­sicherungs­rechtliche Fach­kenntnisse. Zu unseren Aufgaben gehören die Geltend­machung von Ansprüchen und die Durchsetzung von Schaden­ersatz sowie Ansprüchen auf Schmerzens­geld­. Wir vertreten dabei private und gewerbliche Ver­sicherungs­nehmer gegenüber Ver­sicherungs­gesell­schaften.

 

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