Gesundheitsschäden bedeuten eine Verschlechterungen des Gesundheitszustandes. Die Spannweite kann von schlechter Heilung über eine Behinderung oder weiteren Verletzungen bis hin zum Tod reichen.
Erleidet ein Patient durch einen Arztfehler einen Gesundheitsschaden und sein Zustand verschlimmerte sich trotz der Behandlung durch den Arzt oder weitere Verletzungen und Schäden an Organen kommen hinzu, so muss der Arzt haften.
Voraussetzung ist ein Zusammenhang (Kausalität) zwischen Arztfehler und Gesundheitsschaden. Es muss nachweisbar sein, dass der ärztliche Fehler die Verschlimmerung des Gesundheitszustandes verursacht hat.
Hat ein Arzt seine Pflichten verletzt, prüft ein Sachverständiger, ob der Gesundheitsschaden in Folge der Pflichtverletzung entstanden ist. Erst dann wird der Arzt schadensersatzpflichtig. Zu dem Schadensersatz kann genauso ein Schmerzensgeld gehören.
Jeder Gesundheitsschaden ist individuell unterschiedlich. Es ist möglicherweise schwer zu differenzieren, ob der Schaden auch ohne ärztliches Zutun entstanden wäre. Wir helfen Ihnen bei der Beweisführung. Nutzen Sie eine erste Beratung.