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Rechtsanwälte für Medizinrecht

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Diagnosefehler und Befunderhebungsfehler

Bei der Erhebung eines Befundes und dessen Beurteilung kann ein Arzt Fehler machen. Nimmt ein Arzt eine Krankheitsbestimmung vor, die nicht korrekt ist so spricht man von einem Diagnosefehler, die Diagnose ist nicht vertretbar. Der sogenannte fundamentale Diagnosefehler dagegen ist besonders grob, das heißt völlig unbrauchbar und nicht vertretbar.

Mögliche Ursachen für einen Fehler bei einer Diagnose sind:

  • Erkrankung mit mehrdeutigen Symptomen
  • Unterschiedliche Symptome bei gleicher Krankheit an verschiedenen Patienten
  • Symptomen unterschiedlicher Ausprägung bei gleicher Krankheit an verschiedenen Patienten

Die Einordnung einer Fehldiagnose als Behandlungsfehler ist daher schwierig. Erweist sich die Fehldiagnose allerdings als grob, so kommt es zur Beweislastumkehr.  Das heißt, nicht der Patient muss den Fehler belegen, sondern der Arzt muss beweisen, dass er keinen Fehler gemacht hat.

Neben dem Diagnosefehler gibt es den Befunderhebungsfehler. Versäumt ein Arzt weitere Untersuchungen nachdem er bereits  Krankheitszeichen erkannt hat, so macht er einen Befunderhebungsfehler. Als grob einzuordnen ist dieser, wenn die Anzeichen für ihn offensichtlich sind. In dem Fall kann es zu einer Beweislastumkehr zu Gunsten des Patienten kommen.

Folge eines Diagnosefehlers oder Befunderhebungsfehler kann ein Behandlungsfehler sein.

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