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Rechtsanwälte für Medizinrecht

Arztrecht, Arzthaftungsrecht, Arztvertragsrecht, Krankenhausrecht, Krankenversicherungsrecht, Chefarztrecht, Arzneimittelrecht, Medizinprodukterecht, Apothekenrecht, Pflegeversicherungsrecht, Gesellschaftsrecht/ Berufsrecht/ Vergütungsrecht für Leistungserbringer

Organisations- und Koordinierungsfehler

Die reibungslosen Abläufe in medizinischen Einrichtungen wie Arztpraxen, Krankenhäusern, Kliniken, Gesundheitszentren und Pflegeinrichtungen gehört zu den Organisations- und Koordinierungspflichten.

Patienten können grundsätzlich Schadenersatz fordern, wenn sie Fehlern zum Opfer fallen. Sie sind allerdings in der Beweispflicht, sie müssen also nachweisen, dass ein Fehler vorliegt, der einen Gesundheitsschaden verursacht hat. Einige spezifische Fälle können zur Beweislastumkehr führen, das heißt: die medizinische Einrichtung muss nachweisen, dass sie keinen Fehler gemacht haben. Ist es naheliegend, dass der Fehler aufgrund mangelnder Vorsorge enstanden ist, so greift die Beweislastumkehr.

Medizinische Einrichtungen müssen beispielsweise folgende Bedingungen gewährleisten:

  • störungsfreien Kommunikation
  • ausreichend ärztliches Personal
  • funktionstüchtige medizinische Geräte
  • Hygiene
  • Verkehrssicherung
  • Einhaltung der Sprechzeiten
  • Überweisungen zum Facharzt
  • rechtzeitige Krankenhaus-Einweisung

Behandlungsfehler, Aufklärungsfehler und Dokumentationsfehler bilden zwar die drei Hauptfehlerquellen im Arzthaftungsrecht – Organisationsfehler und Koordinierungsfehler können diese Fehlertypen allerdings verursachen. Diese Kausalität ist wichtig, da es im Arzthaftungsrecht darauf ankommt, Fehler von Fall zu Fall genau zu unterscheiden.


Haben sie den Verdacht, dass organisatorische Sorgfaltspflichten verletzt wurden, so lassen Sie dies durch einen Anwalt prüfen.

Erste Beratung
Im folgenden können Sie eine erste Beratung nutzen. Bitte beschreiben Sie die Situation möglichst exakt, damit wir die Höhe eines etwaigen Anspruchs bestimmen können.

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    Sachverhalt

    Bitte schildern Sie uns möglichst genau, worum es Ihnen geht; geben Sie bitte etwaige Gegner exakt an.

    Unterlagen

    Lassen Sie uns Unterlagen zukommen - falls vorhanden - die für den Sachverhalt wichtig sein könnten:

     

    Anwaltsgebühren ab 89 EUR*

    Durchführung der Erstberatung; ggfs. weiteres Verfahren nach Aufwand


    *Alle Preisangaben brutto in EUR inkl. gesetzlicher Mehrwertsteuer. Es gelten unsere AGB

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