Patienten können grundsätzlich Schadenersatz fordern, wenn sie Fehlern zum Opfer fallen. Sie sind allerdings in der Beweispflicht, sie müssen also nachweisen, dass ein Fehler vorliegt, der einen Gesundheitsschaden verursacht hat. Einige spezifische Fälle können zur Beweislastumkehr führen, das heißt: die medizinische Einrichtung muss nachweisen, dass sie keinen Fehler gemacht haben. Ist es naheliegend, dass der Fehler aufgrund mangelnder Vorsorge enstanden ist, so greift die Beweislastumkehr.
Medizinische Einrichtungen müssen beispielsweise folgende Bedingungen gewährleisten:
- störungsfreien Kommunikation
- ausreichend ärztliches Personal
- funktionstüchtige medizinische Geräte
- Hygiene
- Verkehrssicherung
- Einhaltung der Sprechzeiten
- Überweisungen zum Facharzt
- rechtzeitige Krankenhaus-Einweisung
Behandlungsfehler, Aufklärungsfehler und Dokumentationsfehler bilden zwar die drei Hauptfehlerquellen im Arzthaftungsrecht – Organisationsfehler und Koordinierungsfehler können diese Fehlertypen allerdings verursachen. Diese Kausalität ist wichtig, da es im Arzthaftungsrecht darauf ankommt, Fehler von Fall zu Fall genau zu unterscheiden.
Haben sie den Verdacht, dass organisatorische Sorgfaltspflichten verletzt wurden, so lassen Sie dies durch einen Anwalt prüfen.