Schmerzensgeld soll immateriellen Schaden heilen und ist eine finanzielle Entschädigung für Schmerzen und deren Folgen. Tritt in Folge eines ärztlichen Fehlers ein gesundheitlicher Schaden ein, so kann der Geschädigte Anspruch auf Schmerzensgeld geltend machen.
Die Begleichung von Schmerzensgeld ist in Form einer einmaligen Zahlung oder als monatliche Geldrente möglich. Da die körperliche Unversehrtheit jedoch unbezahlbar ist, ist die Berechnung von Schmerzensgeldbeträgen schwierig. Darum betrachtet der Gesetzgeber den Geschädigten als Gesamtbild und berücksichtigt individuelle und persönliche Lebensumstände. Kann der Patient beispielsweise geliebt Freizeitbeschäftigungen aufgrund des ärztlichen Fehlers nicht mehr ausüben, so kann dieser Schaden ebenso mit in die Berechnung fließen.
Medizinrechtliche Schmerzensgeldfälle sind individuelle unterschiedlich. Lassen Sie sich von einem Anwalt beraten.
Bei der Bemessung von Schmerzensgeld spielen folgende Faktoren eine Rolle:
- Das Alter des Patienten
- Dauer und Stärke der Schmerzen
- Dauer und Anzahl stationärer Behandlungen und Folgeoperationen
- Mögliche Entstellungsphasen
- Dauerhafte Schäden
- Psychische Folgen wie Depressionen oder Angstzustände
- Minderungen der Sinne wie Fühlen, Hören oder Sehen
- Dauer der Arbeitsunfähigkeit sowie berufliche Einschränkungen
- Private Beeinträchtigungen
- Behinderung von Potenz-, Zeugungs- oder Gebärfähigkeit
- Umstände, die zu dem Schaden geführt haben wie Vorsatz des Arztes
- Ausmaß der Verantwortung und Schuld des Arztes
- Haltung des Arztes gegenüber das Falls
- Mögliche Mitschuld des Patienten
Schmerzensgeldtabellen können bei der Berechnung Orientierung geben. In den Tabellen sind bereits erlassene Urteile zu Beträgen aufgeführt.