Zu unseren Aufgaben gehören die Geltendmachung von Ansprüchen und die Durchsetzung von Schadenersatz sowie Ansprüchen auf Schmerzensgeld. Wir vertreten dabei private und gewerbliche Versicherungsnehmer gegenüber Versicherungsgesellschaften. Behandlungsfehler, Fehler bei Medizinprodukten und Personenschäden durch Krankheit oder Unfall sind Schwerpunkte an der Schnittstelle zum Medizinrecht.
Im Schadensfall befinden sich Betroffene oft in einer Notsituation. Darum ist uns rasches Handeln wichtig. Sowohl private Versicherungen als auch Sozialversicherungen bilden ein verzweigtes Versicherungssystemen in dem Versicherte ohne anwaltliche Hilfe oft auf Hindernisse treffen können. Wir kennen uns aus im Versicherungsrecht und können mit unserer Erfahrung schnell und effizient Ihr Ziel erreichen – die Zahlung im Versicherungsfall.
Wir beraten und vertreten Sie in allen versicherungsrechtlichen Fragen.
Das Personenversicherungsrecht umfasst folgende Versicherungen:
- Gesetzliche und Private Krankenversicherung
- Krankentagegeldversicherung
- Unfallversicherung
- Berufsunfähigkeitsversicherung
- Restschuldversicherung
Privates Versicherungsrecht und Sozialversicherungsrecht sind voneinander abgegrenzte Rechtsbereiche. Das Sozialversicherungsrecht liegt im öffentlich-rechtlichen Bereich.
Im Versicherungsrecht reguliert der Gesetzgeber Beziehungen in einer Gemeinschaft mit Risiken. Ziel ist die Absicherung von Schäden.
Medizinrechtliche Fragen sind oft mit der Charakteristik des Versicherungsrechts verwoben. Die Schnittstelle zwischen Medizinrecht und Versicherungsrecht erfordert sowohl medizinrechtliche als auch versicherungsrechtliche Fachkenntnisse.