Zum Mehrbedarf zählen verschiedene Aufwendungen, die durch einen Schaden infolge eines ärztlichen Fehlers, erforderlich werden.
Zum Mehrbedarf gehören beispielsweise folgende Aufwendungen:
- Fahrten zu ärztlichen Untersuchungen oder Behandlungen
- Medikamente sowie weitere Heilmittel
- fremden Hilfskräften wie einer Haushaltshilfe und Pflegepersonal
- Betreuungsaufwand naher Angehöriger
- behindertengerechter Wohnungs- oder Hausumbau
- medizinische Behandlungen und Anwendungen wie Massagen
- Kuren und Klinikaufenthalte
- Unterbringung im Pflegeheim
Erste Beratung
Im folgenden können Sie eine erste Beratung nutzen. Bitte beschreiben Sie die Situation möglichst exakt, damit wir die Höhe eines etwaigen Anspruchs bestimmen können.