Zum Mehrbedarf gehören beispielsweise folgende Aufwendungen:
- Fahrten zu ärztlichen Untersuchungen oder Behandlungen
- Medikamente sowie weitere Heilmittel
- fremden Hilfskräften wie einer Haushaltshilfe und Pflegepersonal
- Betreuungsaufwand naher Angehöriger
- behindertengerechter Wohnungs- oder Hausumbau
- medizinische Behandlungen und Anwendungen wie Massagen
- Kuren und Klinikaufenthalte
- Unterbringung im Pflegeheim
Der Gesetzgeber betrachtet zur Bemessung des Schadensersatzes den Mehrbedarf durch vermehrte Bedürfnisse.
Lassen Sie den Mehrbedarf berechnen mit Hilfe eines Anwaltes!
