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Rechtsanwälte für Medizinrecht

Arztrecht, Arzthaftungsrecht, Arztvertragsrecht, Krankenhausrecht, Krankenversicherungsrecht, Chefarztrecht, Arzneimittelrecht, Medizinprodukterecht, Apothekenrecht, Pflegeversicherungsrecht, Gesellschaftsrecht/ Berufsrecht/ Vergütungsrecht für Leistungserbringer

Mehrbedarf

Zum Mehrbedarf zählen verschiedene Aufwendungen, die durch einen Schaden infolge eines ärztlichen Fehlers, erforderlich werden.

Zum Mehrbedarf gehören beispielsweise folgende Aufwendungen:

  • Fahrten zu ärztlichen Untersuchungen oder Behandlungen
  • Medikamente sowie weitere Heilmittel
  • fremden Hilfskräften wie einer Haushaltshilfe und Pflegepersonal
  • Betreuungsaufwand naher Angehöriger
  • behindertengerechter Wohnungs- oder Hausumbau
  • medizinische Behandlungen und Anwendungen wie Massagen
  • Kuren und Klinikaufenthalte
  • Unterbringung im Pflegeheim


Der Gesetzgeber betrachtet zur Bemessung des Schadensersatzes den Mehrbedarf durch vermehrte Bedürfnisse.

Lassen Sie den Mehrbedarf berechnen mit Hilfe eines Anwaltes!

Erste Beratung
Im folgenden können Sie eine erste Beratung nutzen. Bitte beschreiben Sie die Situation möglichst exakt, damit wir die Höhe eines etwaigen Anspruchs bestimmen können.

    Ihre Kontaktdaten

    Thema

    Bitte geben Sie ein Thema an.

    Sachverhalt

    Bitte schildern Sie uns möglichst genau, worum es Ihnen geht; geben Sie bitte etwaige Gegner exakt an.

    Unterlagen

    Lassen Sie uns Unterlagen zukommen - falls vorhanden - die für den Sachverhalt wichtig sein könnten:

     

    Anwaltsgebühren ab 89 EUR*

    Durchführung der Erstberatung; ggfs. weiteres Verfahren nach Aufwand


    *Alle Preisangaben brutto in EUR inkl. gesetzlicher Mehrwertsteuer. Es gelten unsere AGB

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