Zum Mehrbedarf zählen verschiedene Aufwendungen, die durch einen Schaden infolge eines ärztlichen Fehlers, erforderlich werden.
Zum Mehrbedarf gehören beispielsweise folgende Aufwendungen:
- Fahrten zu ärztlichen Untersuchungen oder Behandlungen
- Medikamente sowie weitere Heilmittel
- fremden Hilfskräften wie einer Haushaltshilfe und Pflegepersonal
- Betreuungsaufwand naher Angehöriger
- behindertengerechter Wohnungs- oder Hausumbau
- medizinische Behandlungen und Anwendungen wie Massagen
- Kuren und Klinikaufenthalte
- Unterbringung im Pflegeheim
Der Gesetzgeber betrachtet zur Bemessung des Schadensersatzes den Mehrbedarf durch vermehrte Bedürfnisse.
Lassen Sie den Mehrbedarf berechnen mit Hilfe eines Anwaltes!
Erste Beratung
Im folgenden können Sie eine erste Beratung nutzen. Bitte beschreiben Sie die Situation möglichst exakt, damit wir die Höhe eines etwaigen Anspruchs bestimmen können.