Behandlungsunterlagen sichern, Versicherer einbeziehen und Haftungsvorwürfe fachlich und rechtlich prüfen.
Nach einem Vorwurf handlungsfähig bleiben
Ein unerwünschtes Behandlungsergebnis beweist für sich genommen keinen Behandlungsfehler. Wir unterstützen Leistungserbringer und Einrichtungen dabei, den tatsächlichen Ablauf aufzuarbeiten, Unterlagen zu sichern und die Kommunikation mit Patienten, Versicherer und Gutachtern abzustimmen. Ziel ist eine sachliche Bewertung, die berechtigte Ansprüche und unbegründete Forderungen unterscheidet.
Dokumentation und Versicherung
Behandlungsakte, Aufklärungsunterlagen, Befunde und organisatorische Abläufe werden im Zusammenhang geprüft. Nachträgliche Änderungen dürfen den ursprünglichen Inhalt nicht verdecken. Vor Erklärungen zur Haftung oder Vergleichszusagen ist die Abstimmung mit dem Haftpflichtversicherer wichtig. Zugleich müssen Auskunfts- und Einsichtsrechte ordnungsgemäß bearbeitet werden.
Gutachten, Schlichtung oder Prozess
Wir formulieren medizinrechtliche Prüfungsfragen, arbeiten Widersprüche in Gutachten heraus und bereiten Stellungnahmen vor. Ein Verfahren bei einer Gutachterkommission oder Schlichtungsstelle kann helfen, medizinische Streitpunkte zu klären. Es ersetzt nicht in jedem Fall eine verbindliche Regelung. Bei gerichtlichen Auseinandersetzungen begleiten wir Beweisaufnahme und Vergleichsverhandlungen; straf- und berufsrechtliche Folgewirkungen werden gesondert betrachtet.
Was in eine Einigung gehört
Eine Zahlung allein schafft häufig noch keinen Rechtsfrieden. Zu prüfen sind zukünftige Schäden, Anspruchsübergänge, Kosten, Versichererbeteiligung und die genaue Reichweite einer Abgeltung. Eine frühzeitige außergerichtliche Einigung kann sinnvoll sein, wenn Risiken und verbleibende Unsicherheiten offen bewertet werden.
Ihr nächster Schritt
Schildern Sie uns Ihr Anliegen, die beteiligten Parteien und gegebenenfalls laufende Fristen. Nach der Konfliktprüfung stimmen wir den Beratungsumfang und die Vergütung mit Ihnen ab. Bitte senden Sie zunächst keine vollständigen Patientenakten.
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