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Digital Health, Datenschutz und Medizinprodukte

Digitale Versorgung, Gesundheitsdaten, Software und Medizinprodukte rechtlich begleiten.

Digitale Angebote vor dem Einsatz prüfen

Videosprechstunde, digitale Patientenaufnahme und medizinische Software verändern Verantwortlichkeiten. Wir prüfen Verträge, Datenschutz, berufsrechtliche Grenzen und die Einordnung des Produkts oder Angebots. Entscheidend ist, welchen Zweck eine Anwendung tatsächlich erfüllt und welche Rolle Praxis, Einrichtung, Hersteller und Dienstleister übernehmen.

Gesundheitsdaten und Dienstleister

Bei IT- und Cloud-Verträgen sind Zugriffsrechte, Unterauftragnehmer, Sicherheitsmaßnahmen, Löschung, Datenexport und Unterstützung im Störungsfall konkret zu regeln. Schweigepflicht und Datenschutz müssen gemeinsam berücksichtigt werden. Für eine Prüfung helfen Systemübersicht, Datenflüsse und Vertragsunterlagen; echte Patientenakten sind in einer ersten Anfrage regelmäßig entbehrlich.

Software und Medizinprodukte

Nicht jede Gesundheits-App ist ein Medizinprodukt. Umgekehrt kann Software mit medizinischer Zweckbestimmung regulatorische Anforderungen auslösen. Wir begleiten die rechtliche Einordnung, Vertragsgestaltung und Auseinandersetzungen über Verantwortlichkeiten. Medizinprodukterecht, Produkthaftung, geistiges Eigentum und Werbung können dabei zusammentreffen. Technische Konformitätsbewertungen erfordern gegebenenfalls ergänzende fachliche Expertise.

Einführung, Störung und Streit

Vor dem Rollout sollten Abnahme, Schulung, Support und Notfallbetrieb feststehen. Bei Datenvorfällen sind Melde- und Benachrichtigungspflichten anhand des konkreten Risikos zu prüfen. Bei gescheiterten IT-Projekten entwickeln wir Lösungen für Mängelbeseitigung, Datenmigration oder Vertragsbeendigung. Aktuelle Entwicklungen erläutern wir im Medizinrechtsblog.

Ihr nächster Schritt

Schildern Sie uns Ihr Anliegen, die beteiligten Parteien und gegebenenfalls laufende Fristen. Nach der Konfliktprüfung stimmen wir den Beratungsumfang und die Vergütung mit Ihnen ab. Bitte senden Sie zunächst keine vollständigen Patientenakten.

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