Stand: 7. November 2026
Die Pflicht muss im Alltag funktionieren
Seit 1. Oktober 2025 sind die betroffenen Leistungserbringer zur Nutzung und gesetzlich vorgesehenen Befüllung der ePA verpflichtet. Für 2026 steht damit die praktische Umsetzung im Vordergrund. Die ePA ist von der eigenen Behandlungsdokumentation zu unterscheiden; sie macht die interne Aktenführung nicht entbehrlich.
Vier Fragen für Praxis und Klinik
Wer stellt die vorgesehenen Dokumente ein? Wie werden Widersprüche und besondere Schutzanforderungen berücksichtigt? Wie wird ein technischer Ausfall bearbeitet? Wer kontrolliert, ob vereinbarte Abläufe tatsächlich eingehalten werden? Diese Fragen sollten nicht erst bei einer Beschwerde geklärt werden.
Verträge und Arbeitsabläufe abstimmen
Unsere Empfehlung ist, Verantwortlichkeiten, Zugriffsrechte und Schulung gemeinsam mit der IT-Betreuung festzuhalten. Schnittstellenfehler und Ausfälle sollten nachvollziehbar dokumentiert werden. Bei der Bewertung einzelner Befüllungs- oder Zugriffspflichten ist die konkrete gesetzliche Regelung maßgeblich. Digital Health und Gesundheitsdaten.
Quelle: Amtliche Veröffentlichung.
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