Behandlungsakten, Gutachten, Schadensersatz und Schmerzensgeld prüfen lassen.
Den Behandlungsverlauf nachvollziehbar klären
Wir beraten auch Patienten bei vermuteten Behandlungs- oder Aufklärungsfehlern. Ein ungünstiges Ergebnis allein begründet noch keinen Anspruch. Zuerst werden Verlauf, Behandlungsunterlagen und mögliche Schadensfolgen geordnet. Die Mandatsannahme erfolgt nach Prüfung möglicher Interessenkonflikte; dieselbe Auseinandersetzung betreuen wir nicht für beide Seiten.
Unterlagen und medizinische Bewertung
Hilfreich sind eine kurze Chronologie, Arztbriefe, vorhandene Befunde und die Korrespondenz mit Behandelnden oder Versicherern. Wir prüfen, welche weiteren Unterlagen anzufordern sind und ob eine Begutachtung sinnvoll ist. Gesetzlich Versicherte können sich außerdem wegen Unterstützung bei einem Behandlungsfehlerverdacht an ihre Krankenkasse wenden.
Ansprüche und Verfahrensweg
Zu unterscheiden sind materielle Schäden und Schmerzensgeld. Bei langfristigen Folgen kann auch die Sicherung zukünftiger Ansprüche wichtig sein. Wir prüfen Beweislage, Kosten und Möglichkeiten einer außergerichtlichen Regulierung. Schlichtung und Klage haben unterschiedliche Voraussetzungen und Folgen; die Wahl hängt vom konkreten Fall ab.
Verjährung früh klären
Die regelmäßige Verjährung beträgt grundsätzlich drei Jahre. Ihr Beginn hängt unter anderem von Anspruchsentstehung und Kenntnis beziehungsweise grob fahrlässiger Unkenntnis ab und liegt regelmäßig am Jahresende. Daneben gelten Höchstfristen. Eine Frist lässt sich deshalb nicht allein aus dem Behandlungstag ableiten. Mehr zur Arzthaftung und zur außergerichtlichen Einigung.
Ihr nächster Schritt
Schildern Sie uns Ihr Anliegen, die beteiligten Parteien und gegebenenfalls laufende Fristen. Nach der Konfliktprüfung stimmen wir den Beratungsumfang und die Vergütung mit Ihnen ab. Bitte senden Sie zunächst keine vollständigen Patientenakten.
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