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Pflege, Therapieberufe und Apotheken

Verträge, Zulassung, Vergütung und Aufsicht für weitere Leistungserbringer im Gesundheitswesen.

Rechtliche Fragen jenseits der Arztpraxis

Pflegeeinrichtungen, ambulante Dienste, Heilmittelerbringer und Apotheken arbeiten unter jeweils eigenen rechtlichen Bedingungen. Wir ordnen das konkrete Geschäftsmodell ein und prüfen, welche Zulassungen, Verträge und organisatorischen Anforderungen relevant sind. Eine für Arztpraxen passende Lösung lässt sich nicht ohne Weiteres übertragen.

Pflege und Therapie

Bei Pflegeeinrichtungen stehen Versorgungs- und Vergütungsfragen, Heim- beziehungsweise Wohn- und Betreuungsverträge, Qualitätsanforderungen und aufsichtsrechtliche Maßnahmen im Mittelpunkt. Für Therapieeinrichtungen prüfen wir unter anderem Kooperationsmodelle, Personalverträge und die Voraussetzungen der Leistungserbringung. Bei Prüfungen werden Feststellungen und tatsächliche Abläufe sorgfältig abgeglichen.

Apotheken und Kooperationen

Bei Apotheken sind Betriebsorganisation, Verträge, Wettbewerb und zulässige Zusammenarbeit mit anderen Akteuren des Gesundheitswesens zu berücksichtigen. Wir prüfen Liefer- und Kooperationsvereinbarungen ebenso wie Werbeaussagen und digitale Angebote. Arzneimittelrechtliche Anforderungen und die berufsrechtliche Verantwortung bleiben auch bei ausgelagerten Dienstleistungen wichtig.

Umgang mit Beanstandungen

Ein Prüfbericht oder eine Anhörung sollte nach einzelnen Vorwürfen und Rechtsfolgen geordnet werden. Wir unterstützen bei Stellungnahmen, Verhandlungen über umsetzbare Maßnahmen und erforderlichem Rechtsschutz. Bitte legen Sie die Unterlagen einschließlich Anlagen und Fristangaben vor; eine bloße Zusammenfassung reicht zur Bewertung häufig nicht.

Ihr nächster Schritt

Schildern Sie uns Ihr Anliegen, die beteiligten Parteien und gegebenenfalls laufende Fristen. Nach der Konfliktprüfung stimmen wir den Beratungsumfang und die Vergütung mit Ihnen ab. Bitte senden Sie zunächst keine vollständigen Patientenakten.

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