Praxiskauf, Nachfolge und Beteiligung so gestalten, dass Verträge, Zulassung und Übergabe zusammenpassen.
Eine Entscheidung mit mehreren Verträgen
Beim Kauf einer Arzt- oder Zahnarztpraxis reicht ein unterschriftsreifer Kaufvertrag allein nicht aus. Zulassungsrecht, Mietvertrag, Personal, Finanzierung und Patientendokumentation müssen aufeinander abgestimmt sein. Wir begleiten Erwerber und Abgeber von der ersten Vertraulichkeitsvereinbarung bis zur Übergabe und klären, welche Voraussetzungen vor einer verbindlichen Zahlung erfüllt sein müssen.
Was vor der Unterschrift auf den Tisch gehört
Wir prüfen Kaufgegenstand, Gewährleistung, offene Honorare, laufende Verträge und die Abgrenzung von Verbindlichkeiten. Bei einer Beteiligung stehen außerdem Gewinnverteilung, Investitionspflichten, Vertretung, Krankheit und Ausscheiden im Mittelpunkt. Der wirtschaftliche Praxiswert und die steuerliche Gestaltung werden mit den dafür zuständigen Beratern abgestimmt. Ein Vertragsarztsitz ist kein frei handelbarer Vermögensgegenstand; das erforderliche Zulassungsverfahren muss eigenständig berücksichtigt werden.
Nachfolge ohne ungeklärte Übergangsphase
Für den Vollzug legen wir fest, wer bis zu welchem Termin welche Genehmigung beantragt, wie Mitarbeitende informiert werden und wie der Zugang zu Behandlungsunterlagen rechtmäßig organisiert wird. Eine Übergabe der gesamten Patientenkartei ohne Prüfung der Schweigepflicht und datenschutzrechtlichen Voraussetzungen kommt nicht in Betracht. Bei Konflikten über Kaufpreis oder Übergabepflichten prüfen wir Nachverhandlung und Vergleich, bevor sich der Streit auf die Versorgung auswirkt.
Unterlagen für den Einstieg
Hilfreich sind Vertragsentwurf, Gesellschafts- und Mietvertrag, Zulassungsbescheide, Personalübersicht und eine Liste offener Punkte. Sensible Patientenunterlagen benötigen wir für die erste Einordnung regelmäßig nicht.
Ihr nächster Schritt
Schildern Sie uns Ihr Anliegen, die beteiligten Parteien und gegebenenfalls laufende Fristen. Nach der Konfliktprüfung stimmen wir den Beratungsumfang und die Vergütung mit Ihnen ab. Bitte senden Sie zunächst keine vollständigen Patientenakten.
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