Gründung, ärztliche Leitung, Beteiligung und Zusammenarbeit zwischen ambulanten und stationären Einrichtungen.
Die passende Struktur für die Versorgung
Gemeinsame Räume, eine Berufsausübungsgemeinschaft und ein Medizinisches Versorgungszentrum sind rechtlich unterschiedliche Modelle. Wir prüfen, welche Struktur zum geplanten Leistungsangebot, zur Trägerschaft und zur Zusammenarbeit passt. Dabei werden Gesellschaftsvertrag, Zulassungen, Anstellungsgenehmigungen und tatsächliche Abläufe gemeinsam betrachtet.
Gründung und laufender Betrieb
Bei MVZ sind insbesondere Gründungsberechtigung, zulässige Rechtsform und ärztliche Leitung zu prüfen. Die medizinische Unabhängigkeit der ärztlichen Leitung muss auch in Geschäftsführungs- und Anstellungsverträgen berücksichtigt werden. Bei BAG regeln wir Verantwortlichkeiten, Vertretung, Gewinnverteilung, Investitionen und den Umgang mit Gesellschafterkonflikten. Für Praxisgemeinschaften ist eine klare Trennung von Behandlung, Abrechnung und Patientendaten wesentlich.
Kooperationen belastbar vereinbaren
Kooperationsverträge müssen die tatsächliche Leistung beschreiben: Wer stellt Personal, Räume oder Geräte? Wer behandelt und rechnet ab? Welche Vergütung wird für welche Leistung gezahlt? Zuweisungsabhängige Vorteile und unklare Entgeltmodelle prüfen wir besonders sorgfältig. Bei einer Trennung entwickeln wir Lösungen für Personal, Patienteninformation, Infrastruktur und offene Forderungen.
Wenn die Zusammenarbeit nicht mehr funktioniert
Vor einer Kündigung oder einem Ausschluss prüfen wir Gesprächs- und Vergleichsmöglichkeiten sowie erforderliche Zwischenregelungen. Eilrechtsschutz kann notwendig werden, wenn Datenzugang, Abrechnung oder Entscheidungsfähigkeit blockiert sind. Mehr zur außergerichtlichen Einigung.
Ihr nächster Schritt
Schildern Sie uns Ihr Anliegen, die beteiligten Parteien und gegebenenfalls laufende Fristen. Nach der Konfliktprüfung stimmen wir den Beratungsumfang und die Vergütung mit Ihnen ab. Bitte senden Sie zunächst keine vollständigen Patientenakten.
Beratung anfragen · Informationen zu den Kosten · Alle Leistungen
Rechtlicher Ausgangspunkt: Gesetzestext. Maßgeblich bleiben Sachverhalt und anwendbare Fassung.