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Approbation, Berufsrecht und Arztstrafrecht

Anhörungen, Kammerverfahren, berufsrechtliche Maßnahmen und strafrechtliche Vorwürfe koordiniert bearbeiten.

Berufliche Existenz und Verfahren zusammen betrachten

Ein Vorwurf kann gleichzeitig ein Ermittlungsverfahren, ein Kammerverfahren und ein approbationsrechtliches Verfahren auslösen. Wir prüfen die Wechselwirkungen und entwickeln eine abgestimmte Verteidigungsstrategie. Aussagen in einem Verfahren können in einem anderen Bedeutung erhalten; vorschnelle Stellungnahmen sollten deshalb vermieden werden.

Approbation und Berufsausübung

Wir beraten zu Erteilung, Anerkennung, Ruhen und Widerruf der Approbation sowie zu berufsrechtlichen Pflichten. Welche Stelle zuständig ist und welche Anforderungen gelten, hängt vom Beruf und vom Bundesland ab. Bei belastenden Bescheiden prüfen wir die Rechtsbehelfe und die Frage, ob vorläufiger Rechtsschutz erforderlich ist, um eine unmittelbar drohende Unterbrechung der Tätigkeit abzuwenden.

Ermittlungen und interne Aufklärung

Bei Vorwürfen zu Behandlung, Abrechnung oder unzulässigen Vorteilen werden zunächst Verfahrensstand und Aktenlage geklärt. Eine geordnete interne Sachverhaltsaufklärung muss Dokumentation, Datenschutz und mögliche Interessenkonflikte berücksichtigen. Für Beschuldigte und Einrichtungen können unterschiedliche Vertretungen nötig sein. Beweismittel sind unverändert zu erhalten; interne Interviews und externe Kommunikation werden aufeinander abgestimmt.

Frühzeitig die richtigen Unterlagen sichern

Für die erste Einordnung sind Ladung, Anhörung, Bescheid oder Durchsuchungsbeschluss sowie die bekannten Fristen wichtig. Eine außergerichtliche Lösung kann bei zivilrechtlichen Begleitfragen helfen. Über strafrechtliche Ermittlungen oder hoheitliche Berufszugangsentscheidungen können die Beteiligten dagegen nicht frei verfügen.

Ihr nächster Schritt

Schildern Sie uns Ihr Anliegen, die beteiligten Parteien und gegebenenfalls laufende Fristen. Nach der Konfliktprüfung stimmen wir den Beratungsumfang und die Vergütung mit Ihnen ab. Bitte senden Sie zunächst keine vollständigen Patientenakten.

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