Verträge, Vergütung, Führung, Trennung und Personalorganisation im Gesundheitswesen.
Personalentscheidungen im Versorgungsalltag
Praxen und Einrichtungen brauchen klare Arbeitsverträge und verlässliche Zuständigkeiten. Wir beraten Arbeitgeber und ärztliche Führungskräfte bei Einstellung, Vertragsänderung und Trennung. Dabei berücksichtigen wir die Besonderheiten des medizinischen Betriebs und mögliche Überschneidungen mit Berufs-, Zulassungs- und Haftungsrecht.
Verträge mit klaren Verantwortlichkeiten
Bei Chefarzt- und ärztlichen Anstellungsverträgen prüfen wir Aufgabenbereich, Vertretung, Nebentätigkeit, Vergütung und variable Bestandteile. Liquidationsrechte, Zielvereinbarungen und organisatorische Weisungen müssen mit der tatsächlichen Tätigkeit zusammenpassen. Für Einrichtungen sind außerdem Arbeitszeit, Bereitschaftsdienste, Delegation und der Umgang mit Qualifikationsnachweisen relevant.
Konflikte rechtzeitig eingrenzen
Vor Abmahnung, Kündigung oder Aufhebungsvereinbarung werden Sachverhalt, Dokumentation und Beteiligungsrechte geprüft. In Kliniken können Betriebs- oder Personalrat und tarifliche Regelungen maßgeblich sein. Bei einer einvernehmlichen Trennung regeln wir Übergabe, Freistellung, Vergütung, Zeugnis, Verschwiegenheit und den Umgang mit offenen Verantwortlichkeiten.
Gerichtliche Durchsetzung und Vergleich
Wenn keine Einigung möglich ist, begleiten wir das arbeitsgerichtliche Verfahren und prüfen gerichtliche Vergleiche. Eine Kündigungsschutzklage ist regelmäßig innerhalb von drei Wochen nach Zugang der schriftlichen Kündigung zu erheben. Auch Arbeitgeber sollten diese Zeit für eine belastbare Verfahrensvorbereitung nutzen. Verfahrenswege im Überblick.
Ihr nächster Schritt
Schildern Sie uns Ihr Anliegen, die beteiligten Parteien und gegebenenfalls laufende Fristen. Nach der Konfliktprüfung stimmen wir den Beratungsumfang und die Vergütung mit Ihnen ab. Bitte senden Sie zunächst keine vollständigen Patientenakten.
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