Archiv · Historischer Rückblick · Erstellt am 7. November 2026
EuGH stärkt den Zugang zu Behandlungsdaten
Der EuGH entschied am 26. Oktober 2023 in der Rechtssache C-307/22 zum Anspruch auf eine unentgeltliche erste Kopie der Patientendaten. Ein Patient muss sein Auskunftsbegehren nicht deshalb besonders rechtfertigen, weil er einen Haftungsanspruch prüfen möchte. Dieser Rückblick wurde am 7. November 2026 erstellt.
Folgen für den Praxisablauf
Anfragen sollten mit Eingang, Identitätsprüfung, Umfang und Bearbeitung dokumentiert werden. Eine pauschale Vorabforderung von Kopierkosten für die erste Abschrift ist kein geeigneter Standardprozess. Rechte Dritter und gesetzliche Ausnahmen sind bei der konkreten Herausgabe zu berücksichtigen.
Heutige Einordnung
Auch der aktuell geltende § 630g BGB sieht eine unentgeltliche erste Abschrift vor. Historische Formulare und Textbausteine müssen deshalb mit der aktuellen Rechtslage abgeglichen werden. Wir beraten Einrichtungen bei Auskunftsprozessen und Patienten nach Konfliktprüfung bei Aktenzugangsfragen. Dokumentation und Aktenführung.
Quelle: Amtliche Veröffentlichung.
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