Die Corona-Pandemie löste einen regelrechten Aufschwung von der Behandlung mit Botox und Faltenspritzen aus woraus oft Vorher-Nachher-Bilder entstehen. Solche minimalinvasiven Eingriffe sind darum momentan voll im Trend. Grund für den Aufschwung in der Pandemie ist die verstärke Nutzung des Internets durch Videokonferenzen oder soziale Netzwerke sowie das Tragen der Mund-Nasen-Masken. Diese rücken vermeintliche Problemzonen in den Focus >> mehr zu den Gründen für Schönheitseingriffe
Vorher-Nachher-Bilder als Marketinginstrument
Vorher-Nachher-Bild von Eingriffen verdeutlichen den Effekt einer gelungenen Behandlung sehr effektiv. Darum greifen Praxen, die Schönheitseingriffe anbieten zu diesem Marketinginstrument und veröffentlichen Vorher-Nachher-Fotos in sozialen Netzwerken.
Die Spanne der Vorher-Nachher-Bilder reicht dabei von einer geraden Nase über vollere Lippen bis hin zu einem Wangenaufbau oder weißen Zähnen.
Leider veröffentlichen Ärzte und Heilpraktiker Vorher-Nachher-Bilder von Schönheitseingriffen oft unerlaubt.
Konkurrenzdruck
Ein Auslöser für die Veröffentlichung von Vorher-Nachher-Bildern ist der starke Konkurrenzdruck zwischen den Praxen. Praxen nutzen Vorher-Nachher-Bilder daher gerne für ihr Marketing zur Kundenakquise in Sozialen-Netzwerken. Die neusten Ergebnisse ihrer Patienten veröffentlichen diese dann in Sozialen-Netzwerken wie Instagram, Facebook, TikTok oder auf der Website der Praxis.
Die Veröffentlichung von Vorher-Nachher-Bildern ist jedoch nur mit der Zustimmung des Patienten erlaubt!
Rechtsanwalt Dipl.-Ing. Michael Horak, LL.M.
Wenn Sie Opfer eines solchen Vorgehens geworden sind, sollten Sie unbedingt rasch handeln.
Ansprüchen bei unerlaubter Verbreitung von Vorher-Nachher-Bildern
Für die Veröffentlichung der Vorher-Nachher-Bilder ist rein rechtlich die Erlaubnis des Patienten erforderlich.
Veröffentlicht eine Praxis unerlaubt Fotos, so können die Patienten folgende Ansprüche gegen die Praxis geltend machen:
- Unterlassung der Veröffentlichung und Verbreitung der Fotos
- Löschung der Vorher-Nachher-Bilder
- Auskunft über folgende Punkte:
- Zeitpunkt der Veröffentlichung
- Art und Weise der Veröffentlichung
- Auf welcher Plattform sind die Fotos veröffentlicht worden (beispielsweise Instagramm, Facebook oder Website)
- Schadenersatz
- Erstattung der Anwaltskosten
Mitbewerber
Neben dem Heilmittelwerbegesetz (HWG) greift in diesem Fall auch das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG). Denn nicht nur Patienten leiden unter der unerlaubten Veröffentlichung von Patientenfotos, auch die Mitbewerber werden durch solche Vorgehensweisen in den Schatten gestellt. Daher sind auch Mitbewerber berechtigt Ansprüche geltend zu machen.
Das Gesetz über die Werbung auf dem Gebiete des Heilwesens verbietet Ärzten und Heilpraktikern Werbung mit Eingriffen zu machen.
§ 11 Abs. 1 S. 3 HWG
Mitbewerber haben nicht nur Unterlassungs-, Löschungs- und Auskunftsansprüche, sondern auch Schadenersatzansprüche.
Grund für die steigenden Zahlen
Unzufriedenheit durch Videokonferenzen
Videokonferenzen führen dazu, dass sich Menschen häufiger selbst sehen, das Gesicht liegt dabei natürlich im Focus. Wächst dann die Unzufriedenheit über den eigenen Anblick, ist der Weg für einen Eingriff geebnet.
Masken bringen Augen und Stirn zur Geltung
Masken verdecken Mund und Nase, so dass der Bereich der Augen und der Stirn stärker in den Vordergrund tritt. Falten auf der Stirn fallen damzufolge mehr auf als ohne Maske.
Soziale Netzwerke als Verstärker
Die Nutzung von Instagram, Facebook, TikTok oder anderen sozialen Netzwerken fördert ebenso die Frustration. Die Nutzer der Plattformen verwenden Filter. Filter kaschieren Falten, Unreinheiten oder andere Schönheitsfehler. So gaukeln viele Benutzer perfektes Aussehen vor. Andere Nutzer erkennen das nicht, glauben es sei Realität und möchten genauso aussehen. Das Bedürfnis nach dem perfekten Aussehen wächst.
Die Fähigkeit die Realität von der virtuellen Welt zu unterscheiden fehlt vor allem unerfahrenen Nutzern der sozialen Netzwerke. Sie möchten aussehen wie ihre gefilterten Vorbilder.
Schönheitseingriffe boomen in der Corona-Pandemie.
Rechtsanwalt Dipl.-Ing. Michael Horak, LL.M.
Wachsenden Nachfrage
Die Nachfrage wächst. Darum gibt es mehr Praxen für die minimalinvasive Ästhetik.
Minimalinvasive Eingriffe vs. Operationen
Minimalinvasive Eingriffe unterscheiden sich grundsätzlich von Operationen. Minimalinvasive Eingriffe sind kleine und nicht so schwerwiegende Eingriffe, dazu gehören beispielsweise eine Faltenbehandlung mit Botox oder eine Unterspritzung mit einem Filler wie Hyaluronsäure. Schönheitsoperationen sind dagegen chirurgische Eingriffe beispielsweise mit dem Skalpell.
Die Zahl der ärztlichen Schönheitseingriffe ist angestiegen.
Die Hemmschwelle zu einer schönheitschirurgischen Praxis zu gehen ist größer. Die Schwelle einfacheren Schönheitsbehandlungen durchführen zu lassen ist dagegen eher niedriger.